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   LG Ulm, 17.05.2016 - 2 O 409/15   

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https://dejure.org/2016,45173
LG Ulm, 17.05.2016 - 2 O 409/15 (https://dejure.org/2016,45173)
LG Ulm, Entscheidung vom 17.05.2016 - 2 O 409/15 (https://dejure.org/2016,45173)
LG Ulm, Entscheidung vom 17. Mai 2016 - 2 O 409/15 (https://dejure.org/2016,45173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbarstreit betreffend die Zulässigkeit einer Mauer unmittelbar an der Grundstücksgrenze; Begriff der "toten Einfriedigung"; Zumutbarkeit einer Begrenzung von Licht, Luft und Blickweite in bestimmtem Umfang

  • baurechtsiegen.de

    Errichtung einer Mauer an einer Grundstücksgrenze - Unterlassunganspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2008 - 6 U 79/07

    Baden-Württembergisches Nachbarrecht: Grenzabstand für Mauern bei Bodenerhöhungen

    Auszug aus LG Ulm, 17.05.2016 - 2 O 409/15
    Wenn schon Hecken und Zäune unter diese Vorschrift fallen, die als Bepflanzung oder wesentlich weniger massive, aufgelockertere Bauteile deutlich weniger ins Gewicht fallen, dann muss dies erst recht für eine massive Mauer gelten (ebenso Birk, a.a.O., § 11 Einleitung; OLG Karlsruhe 13.02.2008, 6 U 79/07 = Justiz 2008, 187; der VGH BaWü hält es - ausgehend von seinem öffentlichrechtlichen Verständnis - für "zweifelhaft", ob eine "Wandscheibe" von 1, 00 m Länge eine Einfriedigung im Sinne des § 11 NRG darstellt, Beschluss 02.02.2009, 3 S 2875/08 = BauR 2009, 698).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08

    Umfang der nachbarschützenden Wirkung von BauO BW § 6 Abs 1 S 4; Verstöße gegen

    Auszug aus LG Ulm, 17.05.2016 - 2 O 409/15
    Wenn schon Hecken und Zäune unter diese Vorschrift fallen, die als Bepflanzung oder wesentlich weniger massive, aufgelockertere Bauteile deutlich weniger ins Gewicht fallen, dann muss dies erst recht für eine massive Mauer gelten (ebenso Birk, a.a.O., § 11 Einleitung; OLG Karlsruhe 13.02.2008, 6 U 79/07 = Justiz 2008, 187; der VGH BaWü hält es - ausgehend von seinem öffentlichrechtlichen Verständnis - für "zweifelhaft", ob eine "Wandscheibe" von 1, 00 m Länge eine Einfriedigung im Sinne des § 11 NRG darstellt, Beschluss 02.02.2009, 3 S 2875/08 = BauR 2009, 698).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 1 U 80/16

    Nachbarrecht: Anspruch auf Unterlassung der Errichtung einer Mauer zur Abgrenzung

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Ulm vom 17.05.2016, Az. 2 O 409/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.
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